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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil aller Vereinbarungen. 

 
Ziff. 1: Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Zirakbash & Weber eGbR nicht an, es sei denn, Zirakbash & Weber eGbR hat diesen ausdrücklichen schriftlich zugestimmt. 


(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Zirakbash & Weber eGbR in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ihre Leistungenvorbehaltlos erbringt. 

 
Ziff. 2: Vertragsgegenstand 

 
(1) Gegenstand des Vertrags ist entweder die Anmietung des Küchenstudios von Muhlack Küchen GmbH in Kiel, der Seminarräumlichkeiten und Eventküche von Günther Witt GmbH in Kiel, der Ausstellungshalle von Süverkrüp GmbH in Kiel sowie der Räumlichkeiten des Green Campus bei Falkemedia GmbH in Schönkirchen, in welchen durch individuelle Abrede in vereinbartem Umfang und auf die so vereinbarte Zeit und/oder die Durchführung eines Caterings in o. g. Räumlichkeiten oder einer anderen Örtlichkeit. 


(2) Im Falle der Anmietung einer unserer Locations sind Technik (z.B. Licht- und Tonanlagen), Möblierung (z.B. Stühle und Tische), Dekoration, Geschirr, Besteck und sonstige Gegenstände mitvermietet, es sei denn die Nicht-Nutzung wurde ausdrücklich vereinbart. 


(3) Ist der Kunde kein Verbraucher, sind mit diesem vereinbarte Preise im Zweifel netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. 

 
Ziff. 3: Vertragsumfang bei Anmietung unserer Locations 
 

(1) Im Falle ihrer Anmietung stehen unsere Locations an den vereinbarten Tagen ab 18:00 Uhr und bis 22:30 Uhr zur Verfügung, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart. Wird diese oder eine individuell vereinbarte Endzeit überschritten, verpflichtet sich der Kunde, pro angefangener Stunde eine Pauschale in Höhe von netto 200,00 € zu zahlen, außer es ist anders vereinbart. 


(2) Das Hausrecht unserer Locations verbleibt auch während der Dauer des Vertrags bei Zirakbash & Weber eGbR. Diese räumt den Kunden das Recht ein, es während der Dauer des Vertrags für die Zirakbash & Weber eGbR schonend auszuüben. Dabei sind die bekannten und erkennbaren Interessen der Zirakbash & Weber eGbR zu berücksichtigen. Die Zirakbash & Weber eGbR behält sich vor, das Hausrecht im Einzelfall selbst auszuüben, wenn sie hieran ein berechtigtes Interesse hat. 


(3) Dem Kunden ist es ohne vorherige Einwilligung der Zirabash & Weber eGbR nicht gestattet, Plakate, Hinweistafeln etc. anzubringen. Zirakbash & Weber eGbR ist berechtigt, diese auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen. 

Ziff. 4: Leistungsänderungen

 

(1) Der durch den Kunden angegebene und im Angebot bestätigte Leistungsumfang dient als Rechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang werden nach dem tatsächlichen Anfall auf Grundlage der üblichen Eventpreise der Zirakbash & Weber eGbR in Rechnung gestellt.

(2) Die finale Personenzahl muss bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung bei Zirakbash & Weber eGbR genannt werden. Bei späteren Meldungen kann die Zirakbash & Weber eGbR bei Minderungen der Personenzahl die volle vereinbarte Gegenleistung verlangen. 

 

Ziff. 5: Rücktritt 

 

(1) Dem Kunden steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies mindestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungszeitraum der Zirakbash & weber eGbR schriftlich mitteilt.

(2) Tritt der Kunde früher als 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstag vom Vertrag zurück, so ist es für ihn kostenfrei.

(3) Tritt der Kunde früher als 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag vom Vertrag zurück, hat er einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.

(4) Tritt der Kunde später als 10 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag vom Vertrag zurück, so hat er einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 80 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.

(5) Tritt der Kunde zu einem später als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so hat er einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100% des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.

(6) Unbeschadet voranstehender Regelungen kann die Zirakbash & Weber eGbR Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die nicht anderweitigeingesetzt werden können dem Kunden in Rechnung stellen. Daneben ist der Kunde berechtigt im Einzelfall nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in einem wesentlich niedrigeren Umfang entstanden ist.

(7) Die Zirakbash & Weber eGbR ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfe etc. Bei berechtigten Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. 

 

Ziff. 6: Mängel 

 

Beanstandungen des Kunden wegen Mängel oder Mengenabweichungen sind unverzüglich gegenüber der Zirakbash & Weber eGbR anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen der 

Zirakbash & Weber eGbR als genehmigt. 

 

Ziff. 7: Pflichten des Kunden bei der Anmietung unserer Location 

 

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei Anmietung einer unserer Locations während der Dauer der Veranstaltung die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmung, insbesondere der zur Durchführung vonVeranstaltungen, zur Abwehr von Brandgefahren und zum Nichtraucherschutz, einzuhalten und deren Einhaltung zu 

überwachen. Er verpflichtet sich, erforderliche Genehmigungen selbst einzuholen, erforderliche Anmeldungen selbst vorzunehmen und erforderliche Verträge mit Dritten selbst abzuschließen. Anfallende Kosten und Gebühren hierfür (z.B. für die GEMA) trägt allein der Kunde.

(2) Der Kunde hält die Zirakbash & Weber eGbR von allen Ansprüchen Dritten frei, die an sie wegen einer Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen des Kunden herangetragen werden. Der Kunde verpflichtet sich, der Zirakbash & Weber eGbR sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr wegen einer Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen des Kunden entstehen.

(3) Der Kunde stellt die Zirakbash & Weber eGbR auch von allen weiteren Ansprüchen Dritter frei, die bei der Vermietung der Locations von Zirakbash & Weber eGbR aus dem Vertrag herrühren oder mit diesem in einem Zusammenhang stehen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Zirakbash & Weber eGbR eigenverantwortlich gehandelt hat. Der Kunde ist darüber hinaus berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass die Zirakbash & Weber eGbR oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft, aufgrund dessen eine Abwälzung des Schadens auf den Kunden unbillig wäre. 

 

Ziff. 8: Fälligkeit der Vergütung 

 

Die Zirakbash & Weber eGbR behält sich vor, mit Annahme ihres Angebotes durch den Kunden 50% der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht die Zirakbash & Weber eGbR von diesem Recht Gebrauch und ist diese Vorauszahlung nicht 14 Tage nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung an den Kunden, spätestens jedoch 14Tage vor der Veranstaltung eingegangen, ist die Zirakbash & Weber eGbR zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt. 

 

Ziff. 9: Haftung 

 

(1) Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

(2) Unberührt bleibt jedoch die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Zirakbash & Weber eGbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen der Zirakbash & Weber eGbR beruhen.

(3) Unberührt bleibt weiter die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zirakbash & Weber eGbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einesVertreters oder Erfüllungshilfen der Zirakbash & Weber eGbR beruhen. 

 

Ziff. 10: Gerichtsstand 

 

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

 

(2) Die Zirakbash & Weber eGbR ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

 

Ziff. 11: Schriftfformerfordernis 

 

(1) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht.

(2) Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Stand: Februar 2026

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